Immobilienrecht - Amora Real Estate

Immobilienrecht

/////

Kauf von Immobilien

Der erste Schritt beim Kauf von Immobilien ist die Auswahl einer Immobilie, mit Hilfe unserer Agentur und unserer Makler, die den Markt, die Angebote und die Preise gut kennen. Nachdem Sie eine Immobilie ausgewählt haben, besteht der nächste Schritt darin, die Dokumentation und den rechtlichen Status der Immobilie zu überprüfen. Der rechtliche Status einer Immobilie bedeutet, dass vor Abschluss eines Kaufvertrages geprüft werden muss, ob Dritte Rechte an der Immobilie haben, ob sie mit einer Hypothek belastet ist und ob ein Gerichtsverfahren darüber anhängig ist.

Dokumentation und Eigentum

Vor Abschluss und Beurkundung des Vertrags ist es notwendig, den Eigentumsnachweis der zum Verkauf stehenden Immobilie zu erhalten (Immobilienzertifikat, Kaufvertrag einer sozial- oder staatseigenen Wohnung, Erbschaftsbeschluss, frühere Verträge usw.) und zu prüfen, ob die Immobilie mit Belastungen oder Verboten belegt ist. Außerdem muss durch Einsicht in den Ausweis des Verkäufers sichergestellt werden, dass der Verkäufer tatsächlich die Person ist, die sich als Eigentümer ausgibt, oder ob es sich um einen Bevollmächtigten oder Dritten handelt.

Vertrag, Vertragsprüfung, Zahlung

Wenn alle Verpflichtungen der Parteien vereinbart wurden, beginnt die Unterzeichnung des Kaufvertrages bei einem zuständigen Notar. Der nächste Schritt ist der Gang zur Bank, wo das Geld vom Konto des Käufers auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird. Nach Zahlung des Kaufpreises ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung auszustellen. Der Käufer wird nicht durch den beurkundeten Vertrag oder durch die geleistete Zahlung Eigentümer der Immobilie. Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt der Käufer erst als Eigentümer, d.h. er erwirbt das Eigentumsrecht, erst durch die Eintragung im Grundbuch. Deshalb ist es wichtig, dass der Käufer so schnell wie möglich nach der Beurkundung beim zuständigen Grundbuchamt oder Notar einen Antrag auf Eigentumseintragung stellt. Der Käufer ist verpflichtet, alle Rechnungen für die Nutzung der Immobilie zu bezahlen, den Vertrag auf seinen Namen zu übersetzen und innerhalb von 15 Tagen eine Steuererklärung für die Übertragung absoluten Eigentums abzugeben. Wenn dies die erste Immobilie des Käufers ist, ist er von der Zahlung der Steuer auf die Übertragung absoluten Eigentums für einen Bereich von 20 m² befreit, vorausgesetzt, er legt alle notwendigen Unterlagen vor, um die Befreiung zu erhalten.

Anweisungen für ausländische Staatsbürger

Eine große Zahl ausländischer Investoren erkennt unsere Kompetenz an, um die besten und bewährten Immobilienangebote auf dem Markt zu finden. In Übereinstimmung mit den rechtlichen Änderungen in Montenegro für ausländische Investoren in den letzten Jahren und mit Hilfe unserer Immobilienagentur werden Sie die gewünschte Immobilie auf einfachste Weise finden.
Einige weitere wichtige Punkte für alle Investoren:

• Die Immobiliensteuer beträgt 3%
• Die Einkommensteuer in Montenegro beträgt 9%.
• Laut dem Weißbuch 2018 des Rates für ausländische Investoren betrugen die Nettoschweizer Direktinvestitionen in Montenegro im Jahr 2016 755 Millionen US-Dollar, und die Investitionen pro Kopf gehörten zu den höchsten in Europa.
• Die Tatsache, dass Montenegro eines der Länder mit der schnellsten Entwicklung ist, wird auch durch den MONSTAT-Bericht für 2017 belegt, der einen Anstieg der Zahl ausländischer Touristen um 10,3 % im Vergleich zu 2016 zeigt (mit insgesamt 11.953.316 Übernachtungen).
• Laut der Weltbank hat Montenegro seine Position im Doing Business Report um sechs Plätze verbessert und liegt derzeit auf Platz 71 von 183 Ländern.

Nach all diesen Informationen, die wir hoffentlich als nützlich erachten, empfehlen wir, dass Sie unsere Agentur kontaktieren und ruhig in Ihr neues Zuhause eintreten!